Abgesehen vom politischen Hintergrund,
demonstrieren diese Jagaktionen ein Denken und
Verhalten, welches unserer demokratischen
Gesellschaft, nach der geistigen Überwindung des
Hitlerreiches nicht mehr entsprechen sollte. Es
lässt sich nicht gleichsetzen, aber, Erinnerungen an
Jagd- Verfolgungsaktionen in der DDR, an
Verleumdungskampagnen mit denen das Nazireich
arbeitete drängen sich auf. Auch Bezüge zu
"modernere" Formen des Menschenjagen,
Stalking,
Mobbing sind zu erkennbar. Hierin
begründet sich auch, über alle politischen Grenzen
und Gegensätze hinweg die erkennbare Kritik an dem
Wirken dieses Netzwerkes Honestly Concerned +
"Freunde"
mehr >>>
Pr. Lahnstein ist sicher kein typisches Opfer,
gehört er doch zu denen, die auch ein recht
einseitiges Bild über den Nahostkonflikt vermitteln.
Die
Pressemitteilung des Präsidenten der DIG Pr.
Lanstein vom 22.03.2004:
22.03.04
"Bedrückender Tag für
den Nahen Osten"
Am 22.03.2004
wurde Scheich Yassin, einer der Führer der palästinensischen
Terror-Organisation Hamas von der israelischen Armee gezielt
getötet.
"Der Tod Scheich Yassins kann die
Eskalation der Gewalt im Nahen Osten fördern.
Scheich Yassin ist ein
"Schreibtischtäter des Terrors" gewesen. Der Führer der Hamas hat
den blutigen Terror gegen Israel immer wieder legitimiert. Und aus
seinem Ziel, den Staat Israel von der Landkarte zu tilgen, hat er
nie einen Hehl gemacht. Zu dieser Militäraktion hat der Präsident
der DIG, Prof. Manfred Lahnstein, die folgende Presseerklärung
abgegeben.
Dennoch wirft seine gezielte Tötung zwei
Fragen auf:
Darf die Regierung Sharon in Verfolgung
auch der berechtigsten Interessen zur Selbstjustiz greifen - und
zwar auch gegen die unbestreitbaren Hintermänner eines
unbestreitbaren Terrors? Das ist - von allen Problemen des
internationalen Rechts abgesehen - eine sehr schwierige
Gewissensfrage. Eine einmütige Haltung erscheint kaum möglich. Mein
persönliches Gewissen sagt mir, dass dieses Vorgehen nicht
gerechtfertigt ist.
Die andere Frage ist die nach den
denkbaren Konsequenzen. Ich fürchte, sie werden negativ sein. Das
bereits vorhandene Chaos im Gaza-Streifen wird noch größer werden.
Der Terror gegen Israel wird noch blindwütiger werden (wenn das
überhaupt noch geht). Und der Weg zurück zur "road map" ist in noch
weitere Ferne gerückt.
Das ist ein bedrückender Tag für den
Nahen Osten."
|
Die Presseerklärung war dann für Honestly Concerned, in
Zusammenarbeit mit Ulricht W. Sahm wiederum der Anlass zu einer
neuen Kampagne: Es erschien eine
Sonderausgabe
Pr. Lahnstein >>>>
Ein Ausschnitt:
-
Lahnstein
hält die
„Liquidierung“
Jassins für
„Selbstjustiz“
und
bemängelt
deshalb
einen
Verstoß
gegen
rechtsstaatliche
Ordnung.
Dagegen
wurde
argumentiert,
dass die
Israelis
nicht von
einer
„Bestrafung“
reden,
sondern von
der
Prävention
weiterer
Anschläge.
-
Lahnstein
argumentiert,
dass selbst
im
Kriegsfall
keine
Zivilisten
getötet
werden
dürften. Als
Gegenargument
wurde
behauptet,
dass Jassin
als
Befehlshaber
einer
Kombattanten-Organisation
laut
internationalen
Konventionen
nicht als
Zivilist
gelte und
keine
Immunität
genießen
könne. Der
Scheich sei
ein
legitimes
militärisches
Ziel. Laut
Konventionen
müssten sich
Kombattanten
von
Zivilisten
fern halten.
Es sei
legitim,
sogar den
Tod von
Zivilisten
in Kauf zu
nehmen, wenn
ein
militärisches
Ziel
angegriffen
wird.
-
Lahnstein
behauptet,
dass Israel
„andere
Mittel“
hätte
ausschöpfen
müssen, sagt
aber nicht,
welche.
Dagegen
wurde
argumentiert,
dass Israel
keine
Möglichkeit
hatte,
Scheich
Jassin zu
verhaften,
ohne
völkerrechtswidrig
in Gaza
einzumarschieren,
ohne sehr
viele
Menschen zu
gefährden
und ohne
gegen
weitere
Gesetze zu
verstoßen.
Jene, die
allein
befugt
wären, mit
legalen
Mitteln
gegen Jassin
vorzugehen,
die PA,
nichts
täten.
-
Lahnstein
behauptete,
dass Israel
im
Gazastreifen
die
„Strafgewalt“
besitze. Ihm
wurde
erwidert,
dass die
Strafgewalt
dank Osloer
Verträge
allein bei
Arafat und
seiner
Autonomiebehörde
liege.
-
Lahnstein
schrieb,
dass Krieg
nur zwischen
Staaten
geführt
werden
könne. Dazu
wurde ihm
aus
internationalen
Konventionen
zitiert,
wonach Krieg
auch von
nichtstaatlichen
Organisationen
und
bewaffneten
Gruppen
ausgehen
könne. Ein
angegriffener
Staat dürfe
sie gemäß
dem
Kriegsrecht
bekämpfen.
-
Lahnstein
redet von
einem
israelischen
Verstoß
gegen das
Völkerrecht
anhand eines
Artikels in
der
Süddeutschen
Zeitung. Es
stellt sich
heraus, dass
alle in dem
Artikel
erwähnten
Voraussetzungen,
mit denen
dieser
Verstoß
begründet
wird,
schlicht
falsch sind.
-
Lahnstein
befürchtet
noch mehr
Terror. Ihm
wurde
entgegnet,
dass die
politische
Weisheit der
Liquidierung
diskutabel
sei. Es
müsse aber
beachtet
werden, dass
diese
Liquidierung
den Terror
eindämmen
könnte.
-
Lahnstein
glaubt, dass
eine
Legitimierung
der Tötung
des Scheich
Jassin
gleichkäme
mit einer
Legitimierung
außergerichtlicher
Tötungen
jeglicher
Terroristen
in der Welt,
ihrer
Drahtzieher
oder auch
Arafats. Ihm
wurde dazu
erwidert,
dass in
Israel die
Norm gelte,
Tat- oder
Terrorverdächtige,
inklusive
ihrer
Drahtzieher
zu verhaften
und vor
Gericht zu
stellen.
Jedoch da,
wo dies
nicht
möglich sei,
gebe es nur
die
Alternative,
entweder den
Mann zu
töten, oder
ihm eine
Immunität
zuzugestehen
und ihn
gewähren zu
lassen,
weitere
Massenmorde
zu planen.
Das aber
verstoße
gegen andere
Menschen-
und
Völkerrechte,
nämlich die
Pflicht
eines
Staates,
seinen
Bürgern das
Recht auf
Leben zu
garantieren.
Er wurde
auch darauf
hingewiesen,
dass ein
anderer
Drahtzieher
des Terrors,
Osama bin
Laden, sogar
mit dem
Segen der
UNO nicht
nur gesucht
sondern in
Tora Bora
und Pakistan
offenbar mit
Riesenbomben
und
Militäraktionen
sehr
ungezielt
getötet
werden
dürfe.
|
Eine Ruth F.
schreibt:
".....Sie schreiben: “Darf die Regierung Sharon in Verfolgung auch der berechtigsten Interessen zur Selbstjustiz greifen - und zwar auch gegen die unbestreitbaren Hintermänner eines unbestreitbaren Terrors?”Dieser Satz ist sehr unklar formuliert. “Selbstjustiz” scheint auf eine Situation hinzuweisen, in Buerger das Recht in ihre eigenen Hände nehmen, anstatt sich dem staatlichen Gewaltmonopol zu unterwerfen. Eine Regierung ist aber kein einzelner Buerger, sondern vertritt den Staat und damit dessen Gewaltmonopol. Tatsächlich sind in einer Demokratie und damit auch in Israel Exekutive (Regierung) und Justiz (Rechtsprechung) voneinander getrennt. Anders verhält es sich mit dem staatlichen Gewaltmonopol in einer Kriegssituation, das dann sehr wohl bei der Exekutive liegt.
Rechtsstaatliche Verhältnisse beziehen sich immer auf innerstaatliche Situationen. Wenn die Forderung nach rechtsstaatlichem Vorgehen gerechtfertigt wäre, müsste davon ausgegangen werden, dass Israel, die besetzten Gebiete und die Gebiete der Palästinensischen Nationalen Autonomie zusammen einem Rechtsstaat gleichzusetzen wären. Das dürfte aber kaum den Tatsachen entsprechen. Israel verfügt z.b. im Gazastreifen nicht über Polizeigewalt. Um Yassin zu verhaften, hätte ein massiver Einmarsch erfolgen müssen, wahrscheinlich mit vielen Toten, vor allem auf der pal. Seite, die ja kaum mit defensiver Ausrüstung versehen ist.
In Konflikten zwischen Staaten, bzw. zwischen einem Staat und feindlichen Organisationen aber gelten nicht rechtsstaatliche Verhältnisse, mit anderen Worten Zivilrecht, sondern Kriegsrecht, im besonderen die Genfer Konvention.
Ein Problem besteht darin, dass Kriegsrecht keineswegs eindeutig und lückenlos alle möglichen Konflikte abdeckt. Im besonderen asymmetrische Kriegsführung: nicht 2 oder mehr Staaten gegeneinander, sondern irreguläre Streitkräfte (Guerilla) gegen einen oder mehre Staaten, wird nicht genügend berücksichtigt. Das heißt jedoch nicht, dass Kriegsrecht in solchen Konstellationen nicht angewendet werden könne...."
|
|
|
Sahm schreibt:
(Ausschnittsweise)
"...Gemäß allen
israelischen Darstellungen war
seine Tötung keine "Justiz" und
keine Bestrafung, sondern eine
im Krieg wohl durchaus legitime
Form, weitere Anschläge zu
verhindern. Aus Ihrer Kritik
geht hervor, dass Sie entweder
die Israelis auffordern,
einzumarschieren, um dann
Scheich Jassin zu verhaften und
vor ein Gericht zu stellen, oder
- falls Ihnen das wegen der
erwarteten Toten nicht behagt -
dass Scheich Jassin als Chef
einer offiziell zur
Terrororganisation erklärten
Hamas schlicht Immunität besitzt
und weder getötet noch bestraft
werden dürfe, zumal Sie
sicherlich wissen, dass die PA
nicht gegen Jassin vorgehen
würde und ihn gewähren lässt.
Ich glaube nicht, dass es im
Internationalen Recht oder im
Völkerrecht einen Zustand gibt,
der Massenmördern völlige
Immunität gewährt, selbst wenn
sie ständig
Menschenrechtsverletzungen und
Verletzungen der Genfer
Konventionen planen und
ausführen...." |
|
mehr >>>>
|
Die Reaktion
der DIG:
Die
Pressemitteilung des Präsidenten der DIG vom
22.03.2004 anlässlich der gezielten Tötung des
Hamas-Anführers Scheich Yassin ist innerhalb der DIG kontrovers
diskutiert worden. Dabei ist Lahnsteins generelle Ablehnung der
gezielten Tötungen auf erhebliche Kritik gestoßen.
Kritiker sehen
in der gezielten Tötung von Terroristen eine in letzter Konsequenz
unvermeidbare Maßnahme zum Schutz der israelischen Bevölkerung vor
Anschlägen. Sie verweisen darauf, dass durch die Tötung einzelner
krimineller Personen das Leben zahlreicher Unschuldiger gerettet
werde. Die Tötung von Terroristen stelle das letzte Mittel im Kampf
gegen den Terror dar und sei insbesondere deshalb geboten, weil die
palästinensische Autonomiebehörde nichts gegen die
Terrororganisationen unternimmt.
Exemplarisch sei auf
die Äußerungen des Journalisten Ulrich W. Sahm verwiesen. Seinen
Standpunkt und weitere Reaktionen auf die Erklärung von Prof.
Lahnstein finden Sie hier:
http://www.usahm.de/Lahnstein02040.htm
|
Honestly Concerned bekommt eine Antwort von Prof. Lahnstein:
Als Reaktion auf diese Kritik
erreichte uns (DIG) folgender offener Brief von Prof. Lahnstein:
"Vorwärts in
die Vergangenheit
Offener Brief an ein geschätztes Mitglied
Meine kritische Erklärung zur
"gezielten Tötung" von Yassin hat innerhalb der DIG ein
lebhaftes und in Teilen kritisches Echo ausgelöst. Ich habe
geantwortet, so gut ich konnte und soweit es meine Zeit
zugelassen hat.
Nun ist mir ein über das Internet
ein Beitrag zugeleitet worden, den ein Mitglied unserer
Gesellschaft unter dem Titel "Er (also Yassin) verdiente den Tod
wie kaum ein anderer" verfasst hat. Dieser Beitrag fasst die
Auffassung des Autors, der Mitglied unserer Gesellschaft ist,
wie folgt zusammen:
" ‚Wenn dich jemand umbringen will, so stehe du früher auf und
töte ihn zuerst', heißt es im Talmud. Nach dieser Maxime handelt
Israel. Weil es muss. Weil man nur so mit Terroristen umgehen
kann".
Diese Auffassung, die wohl auch Teilen der mir entgegen
gebrachten Kritik zugrunde liegt, erschreckt mich und fordert
mich zum Widerspruch heraus. Ich halte sie aus mehreren Gründen
für falsch.
Zunächst einmal verbietet sich der
ungefilterte Rückgriff auf den Talmud bereits dann, wenn man
über Prinzipien des individuellen Rechts redet. Wir dürfen nicht
bereit sein, Jahrhunderte geistiger und zivilisatorischer
Entwicklung beiseite zu schieben. Und es macht gerade auch meine
Liebe zu Israel aus, dass man dies dort ebenfalls nicht tut.
Für zivilisierte Gesellschaften und Nationen haben die
Grundsätze des Rechtsstaates zu gelten, für die große Denker und
Lehrer in vielen Völkern gestritten und gelitten haben. Glaubt
der Autor ernsthaft, die großen, leuchtenden Gestalten der
jüdischen Geschichte würden sich auf den von ihm zitierten
Grundsatz berufen haben?
Auch sie sind nicht nur für die Lebensrechte des eigenen Volkes,
sondern immer auch für die Menschenrechte eingetreten. Der Staat
Israel ist ein Rechtsstaat. Das unterscheidet ihn von seinen
Nachbarn. Und der Rechtsstaat zieht die Grenzen für erlaubte
Notwehr und deren juristische Folgen aus guten Gründen sehr eng.
Die Übertragung des Talmud - Zitats
auf das existierende Völker- und Kriegsvölkerrecht ist nach
meiner Überzeugung auch nicht zulässig. Wir wissen alle, dass
sich Völkerrecht nicht so präzise kodifizieren lässt wie
individuelles Recht. Damit wird aber kein zusätzlicher Freibrief
ausgestellt sondern an die "kollektive Moral" zivilisierter
Völker appelliert.
Das gilt auch für den "Präventivkrieg". Die für ihn geltenden
Regeln werden sich wohl nie eindeutig festlegen lassen. Wir
bleiben auf die Wertung im Einzelfall angewiesen. Und die führt
dann dazu, Hitlers Überfall auf die Sowjetunion als völlig
illegitim anzusehen ( die Nazis haben damals von einem
"notwendigen Präventivkrieg" gesprochen!), den israelischen
Erstschlag im "Sechstagekrieg" hingegen als völlig legitim. 1967
lagen die unmittelbaren Angriffsabsichten arabischer Staaten
eben so klar auf dem Tisch, wie es unabweisbar war, dass sich
Israel nicht anders zur Wehr setzen konnte.
Nun ist zuzugeben, dass das Phänomen
des internationalen Terrorismus uns alle, und ganz besonders
Israel vor neuartige Herausforderungen stellt. Die existierenden
Rechtsordnungen geben uns keine eindeutigen Antworten; sie
müssen also noch gefunden werden. Das aber schafft keinen
"rechtsfreien Raum", den man mit dem deutenden Rückgriff auf
Thora oder Talmud oder das Neue Testament oder den Koran
ausfüllen darf. Wer das tut, begibt sich in gefährliche Nähe des
Fundamentalismus, welcher Couleur auch immer.
Die Regierung Barak hatte diese Grenze wohl gesehen, als sie
erstmals zum Abwehrmittel der "gezielten Tötung" gegriffen hat.
Sie hatte die auch im Kampf gegen den Terrorismus gültigen
Instrumente der Verhältnismäßigkeit und des abgestuften
Vorgehens dabei im Blick. Mit Nachgiebigkeit oder "appeasement"
hat das nichts zu tun, wohl aber mit den Regeln, denen die
zivilisierte Völkergemeinschaft zu folgen hat.
Diese Grenze ist nach meiner
Überzeugung inzwischen überschritten worden. Und nur das hat
meine Kritik hervorgerufen. Wir sollten die hier aufgeworfenen
Fragen gründlich diskutieren."
Quelle |
Auf die Kritik
antwortet am 24.3.04 Prof. Lahnstein mit einer 2. Presseerklärung:
DIG -
DEUTSCH-
ISRAELISCHE
GESELLSCHAFT
PRESSEERKLÄRUNG
LAHNSTEIN: AUGE UM
AUGE, ZAHN UM ZAHN?
Ergänzendes zu
meiner
Pressemitteilung von
vorgestern
Wegen meiner
Presse-Erklärung zur
Tötung Yassins bin
ich zum Teil heftig
kritisiert worden,
auch von Mitgliedern
der DIG. zu dieser
Kritik möchte ich
folgendes sagen:
1.
Es besteht für mich
keinerlei Zweifel
daran, dass Yassin
immer wieder zum
Terror gegen Israel
aufgerufen und
diesen legitimiert
hat. Es besteht für
mich ebenso wenig
ein Zweifel daran,
dass die von ihm
begründete Hamas
eine
Terrororganisation
ist, auch wenn durch
verschiedene Stellen
der "feinsinnige"
Versuch unternommen
wird, zwischen der
"politischen" und
der "militärischen"
Hamas zu
unterscheiden. Es
besteht schließlich
kein Zweifel daran,
dass es Ziel von
Yassin gewesen ist,
den Staat Israel von
der Landkarte zu
tilgen.
2.
Wenn ich in diesem
Zusammenhang von
"Schreibtischtäter"
und "Hintermännern"
gesprochen habe,
dann ausschließlich
in der Absicht zu
verdeutlichen, dass
die Verantwortung
nicht bei jenen
endet, die die
Mordwaffe in die
Hand nehmen.
Mir
hier den Versuch der
Verharmlosung zu
unterstellen, das
zeugt entweder von
Unwissenheit oder
von Bösartigkeit.
So
weit also zu Yassin
und meiner Meinung
über ihn.
3.
Mir wird
vorgeworfen, dass
ich den Begriff
"Selbstjustiz"
verwendet habe. Nun
könnte ich es mir
leicht machen und
darauf hinweisen,
dass "kein einziger
Politiker in der
Welt Verständnis
(für das Vorgehen
der Regierung
Sharon) geäußert
habe" (so zitiert
Ulrich Sahm in einem
Zeitungsbeitrag vom
22.03. den
israelischen
Rundfunk).
Ich
aber frage mich: Auf
welcher
Rechtsgrundlage ist
denn gehandelt
worden? Auch meine
Kritiker können sie
nicht benennen. Sie
berufen sich ohne
Ausnahme auf den
Tatbestand der
"Notwehr". Aber auch
der, der in Notwehr
handelt, nimmt das
Recht in die eigene
Hand, so legitim
seine Motive auch
sein mögen. Was ist
das anderes als
"Selbstjustiz"? (Zu
den rechtlichen
Argumenten habe ich
Frau Radhauer
gebeten, einen
Beitrag von Stefan
Ulrich zu versenden,
der im heutigen
Feuilleton der SZ
erschienen ist).
Übrigens war Yassin
von einem
israelischen Gericht
rechtskräftig zu
lebenslanger Haft
verurteilt und auch
inhaftiert worden.
Er ist dann im Zuge
eines
Gefangenenaustauschs
freigelassen worden,
eine Maßnahme, die
seinerzeit auch in
Israel auf
Unverständnis
gestoßen ist.
4.
Auch andere
Argumente, die zur
Rechtfertigung
dieses Falls von
"targeted killing"
angeführt werden,
halten m.e. einer
ernsthaften Prüfung
nicht stand:
-
Wir Deutschen seien
in Afghanistan doch
auch an dem Versuch
beteiligt, Osama bin
Laden zu töten? Das
ist unrichtig. Da
lese man sich noch
einmal den
einschlägigen
Bundestagsbeschluss
sowie andere
relevante Dokumente
durch. Ziel ist es,
alles zu tun, um
Terroristen wie ihn
der Gerechtigkeit
zuzuführen.
-
Wer aus moralischen
Gründen die Tötung
Yassins verwerfe,
der müsse mit seinem
Gewissen ins reine
kommen, wenn
unbeteiligte
Menschen in Madrid
oder in Jerusalem
getötet werden? Das
hieße im
Umkehrschluss, das
Prinzip "Auge um
Auge, Zahn um Zahn"
zur Richtschnur des
Handelns zu machen.
Da aber mache ich
nicht mit! Mit der
gleichen oder einer
ähnlichen Begründung
ließe sich dann auch
die gezielte Tötung
Arafats (über die
bereits spekuliert
wird), Hunderter von
"geistigen Führern"
oder von Finanziers
des Terrors oder
derjenigen
Wahnsinnigen
rechtfertigen, die
auch hier in Europa
die nächsten
Selbstmordattentate
planen.
-
Gründe der
strategischen oder
politischen
Opportunität?
Hierüber mag
lustvoll streiten,
wer da will. Ich
bleibe der
Überzeugung, dass
Menschenwürde und
Menschenrechte nicht
zur Disposition
irgendeiner
Opportunität gemacht
werden dürfen.
5.
Ferner wird mir
entgegengehalten, in
einem Krieg würden
andere Regeln
gelten. Das ist
richtig. Die Regeln
sind andere - aber
es sind Regeln!. Und
zu ihnen gehört auch
die der
"Verhältnismäßigkeit
der Mittel". Und
genau das ist für
mich die
Gewissensfrage, auf
die ich in meiner
Presseerklärung
ausdrücklich Bezug
genommen habe.
Seit
Israel in der Abwehr
des
palästinensischen
Terrors das Mittel
der gezielten Tötung
einsetzt, habe ich
um eine Antwort für
mich gerungen. Sie
ist mir nicht leicht
gefallen. Ich habe
dann akzeptieren
können, dass dieses
Mittel gegen
diejenigen
eingesetzt wird, die
eine unmittelbare,
konkrete Gefahr für
Leib und Leben
israelischer Bürger
darstellen. Ich habe
dabei auch hinnehmen
müssen, dass dabei
Unbeteiligte ihr
Leben verlieren
können.
Hier
aber ist für mich
eine Grenze, so
moralisch
verwerflich auch die
Anstifter sein
mögen. Sie gehören
vor ein Gericht,
wohl wahr. Und sie
gehören nach den
Gesetzen bestraft,
denen ihre Richter
unterworfen sind.
"Immunität darf es
hier nicht geben.
Es
ist zum Verzweifeln,
dass weder die
Palästinenser noch
die viel beschworene
"Gemeinschaft der
zivilisierten
Völker" willens oder
in der Lage sind,
dem Terror gegen
Israel wirklich ein
Ende zu machen. Das
zwingt Israel zum
Handeln. Ich bleibe
aber überzeugt
davon, dass auch
diesem Handeln
Grenzen gesetzt
sind, so bitter das
auch erscheinen mag.
6.
Das also ist meine
Position. Man kann -
auch aus
Gewissensgründen -
zu anderen
Schlussfolgerungen
gelangen. Einer
ernsthaften
Diskussion hierüber
stelle ich mich
gerne.
Nur
Lob aus der falschen
Ecke möchte ich mir
vorsorglich und
deutlich verbitten.
Prof. Manfred
Lahnstein,
24.03.2004
|
|
|
Am 27.4.04
antwortet Herr Sahm: (Ausschnitt)
"...Ich halte es für
ungeheuerlich, dass
sogar Sie nicht die
Bedeutung dieses
ständig
missbrauchten und
falsch verstandenen
Verses kennen. "Auge
um Auge" hat nichts
mit Rache zu tun.
Unser
Strafgesetzbuch
richtet sich nämlich
ganz nach dem
Prinzip "Auge um
Auge", indem es für
den Täter eine Geld-
oder Gefängnisstrafe
vorsieht, während
dem Opfer eine
finanzielle oder
andere Entschädigung
zugestanden
wird......
Reden wir also über
Rache und nicht über
"biblische
Prinzipien". Sie
machen da nicht mit!
Schon wieder setzen
Sie voraus, dass die
Israelis Scheich
Jassin "bestrafen"
wollten, sozusagen
ein
außergerichtliches
"Todesurteil"
ausgesprochen oder
verachtete
"Selbstjustiz"
verübt hätten......
Soweit ich die
Israelis verstanden
habe, und ich bin
weder deren Sprecher
noch kenne ich alle
ihre Erwägungen,
handelt es sich um
den Versuch, eine
mörderische
Organisation mit
allen Mitteln daran
zu hindern, weiter
israelische Bürger
zu töten, .....
"....Die diskutablen Fragen drehen sich meines Erachtens
also nur um die
richtige Taktik des
Vorgehens gegen die
Hamas, nicht aber um
die moralische
Frage, ob es
verwerflich sei,
einen "armen alten
Mann im Rollstuhl"
gezielt getötet zu
haben....."
mehr >>>
|
|
|
Professor Lahnstein antworte Sahm:
Sehr
geehrter Herr Sahm,
Nun
habe ich ihr
ausführliches E-Mail
gelesen und möchte
Ihnen doch gleich
antworten. Gestehen
muss ich, dass die
von Ihnen
angeschlagene Tonart
mich nicht gerade
fröhlich stimmt. Nun
aber zu Ihren
Argumenten:
-
Die Israelis
"liquidieren"
niemanden wegen
seiner Meinungen?
Nun - Gott sei Dank
ist das so! Das aber
habe ich auch
nirgendwo behauptet.
Gerade der Umstand,
dass ich die
Analogie der
"Notwehr"
herangezogen habe,
hätte Ihnen unschwer
zeigen können, dass
ich mir über die
Motive der Regierung
Sharon im Klaren war
und bin.
-
Ich hätte eine
verniedlichende
Meinung zu Yassin?
Ich weiß nicht, wie
Sie zu diesem
Eindruck kommen
konnten. Ich wüsste
aber gerne, wo und
wann dieser "Pate
des Terrors" (wenn
Ihnen diese
Bezeichnung besser
gefällt) "den Befehl
gab zu morden, die
eigenen Leute wie
die Israelis". Wenn
ich mich recht
erinnere (ich habe
so viel Post
bekommen!), haben
Sie in Ihrem ersten
E-Mail auf
"Geheimdienstinformationen"
Bezug genommen. Ich
gestehe, dass mir
derartige Quellen
nicht zugänglich
sind.
-
Die Meinungen im
israelischen
Rundfunk haben doch
Sie zitiert und
nicht ich! Ganz im
Gegenteil, ich habe
geschrieben: "Nun
könnte ich es mir
leicht machen,
aber...".
Allerdings: Kofi
Annan, der britische
Außenminister und
viele andere mehr,
sind das wirklich
alles nur
"populistische
Politiker"?
-
Bitte den Artikel in
der SZ nicht
überbewerten! Er lag
mir nur gerade vor,
als ich meinen Text
verfasst habe. Heute
könnte ich auch
Misha Brumlik,
Shlomo Avineri oder
Moshe Zimmermann
anführen, deren
Beiträge Sie ja
sicher gelesen
haben.
-
Was soll die Frage,
ob ich schon einmal
von den Osloer
Verträgen gehört
habe? Im Unterschied
zu manchem
israelischen
Politiker nehme ich
sie nach wie vor
ernst. Übrigens -
der Übergang der
"Strafgewalt" an die
Palästinenser liegt
ja auch der "road
map" zugrunde. Aus
ihr erwächst u.a.
die Verpflichtung
der
palästinensischen
Führung, den Terror
zu stoppen. Das
geschieht nicht -
auch hier sind wir
uns einig. Und
deshalb habe ich, um
die israelische
Position
verständlicher zu
machen, ja gerade
auf "Notwehr
plädiert", als ich
den Begriff
"Selbstjustiz" (der
zugegebenermaßen
missverstanden
werden kann)
verwendet habe.
-
Auch ich kenne Herrn
Ulrich nicht. Er
sollte aber fair
behandelt werden.
Da, wo er das
"Selbstverteidigungsrecht"
heranzieht, zitiert
er den Frankfurter
Völkerrechtler
Michael Bothe sowie
den Bayreuther
Völkerrechtler
Daniel Khan. So wird
ein sauberes Zitat
daraus.
-
Sehr interessiert
wäre ich, der ich
kein Jurist bin,
daran, die
Bestimmungen im
Völkerrecht zu
kennen, die von
"bewaffneten
Gruppen" sprechen.
Aber: Wenn ich es
recht erinnere, dann
war der Beschluss
gegen Afghanistan
gegen die Taliban
gerichtet, die dort
die staatliche Macht
ausübten.
-
Sie haben meine
volle Zustimmung,
wenn Sie schreiben,
dass der Staat
Israel verpflichtet
sei, "seine Bürger
vor den TATEN einer
im palästinensisch
verwalteten
Gazastreifen
vogelfrei handelnden
Organisation
schützen muss und
darf." Das aber
bedeutet noch lange
nicht, dass der
Staat in der Wahl
seiner Mittel frei
ist.
-
Ich habe nirgendwo
über die Amerikaner
gesprochen, wenn es
um Osama bin Laden
geht. Ich habe
ausschließlich von
der deutschen
Position gesprochen.
Übrigens glaube ich
nicht, dass dieser
Verbrecher Immunität
genießen sollte,
falls seine
Verhaftung unmöglich
sein sollte. Aber -
erst einmal muss die
Verhaftung
wenigstens ernsthaft
betrieben werden.
Ihre Gleichsetzung
mit den
Massenmördern von
New York ist
Polemik, auf deren
Ebene ich mich nicht
begeben möchte.
Übrigens - die
"Hintermänner", so
weit sie sich in
deutscher Gewalt
befinden, sind vor
Gericht gestellt
worden oder werden
das noch.
-
Es ist auch
polemisch, wenn Sie
mir als Alternative
zur "gezielten
Tötung" lediglich
Straffreiheit und
diplomatische
Immunität
unterstellen. Zudem
- selbst dann bleibt
für mich die Frage:
Wer darf hier
Richter sein?
-
Wenn Sie den Text
nur sorgfältig
gelesen hätten,
würden Sie unschwer
bemerkt haben, dass
ich vom "biblischen"
Prinzip Auge um Auge
nicht gesprochen
habe. Und wenn Sie
schon "Rache"
erwähnen, wie ist es
(siehe oben) mit dem
Spruch: "Mein ist
die Rache, spricht
der Herr"? Übrigens
war die Inkonsistenz
der christlichen
Aussage vor und nach
dem Beschluss zur
Wiederbewaffnung der
Bundesrepublik
Deutschland, der
mich zum Austritt
aus der
evangelischen Kirche
bewogen hat.
-
Voll verstehe ich
die von Ihnen
formulierte
Begründung der
israelischen
Regierung. Es ist
aber absolut nicht
irrelevant, ob man
das Notwehr, Krieg
oder
Selbstverteidigung
nennt. Übrigens -
dass das gezielte
Töten für Sharon
nicht die Norm ist,
weiß ich wohl. Aber
mir scheint, dass er
eben über Barak ein
ganzes Stück
hinausgegangen ist.
-
Für Sie ist
"gezieltes Töten"
aus Gewissensgründen
völlig legitim,
solange es kein
besseres Mittel
gibt, den Mörder am
Morden zu hindern.
Ich bestreite, dass
im Fall Yassin alle
anderen Mittel
ausgeschöpft waren.
-
"Das Recht auf Leben
ist das erste und
wichtigste
Menschenrecht". So
formulieren Sie es
unter meiner vollen
inneren Zustimmung.
Dieses Recht aber
gilt nach meiner
Überzeugung für
jedermann, auch für
den Mörder (so
schwer das auch zu
akzeptieren sein
mag) - es sei denn,
die Gesetze sähen
die Todesstrafe vor.
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Sie werden alle
Alternativen wohl
nicht für gangbar
halten. Aber - sie
sind nicht einmal
ernsthaft ergriffen
worden!
Ich
hoffe sehr, dass wir
beide auch in
Zukunft für "unser"
Israel streiten
werden, auch wenn
wir in diesem Fall
weit
auseinanderliegen.
Mit
den besten Grüßen
Ihr
Manfred Lahnstein
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Unter anderem
ist es sicher der Nähe von Honestly Concerned zur DIG zu verdanken,
das die Kampagne dann ein Ende hatte........ |