WIR haben die PFLICHT NICHT Wieder zu SCHWEIGEN
 Die auf Henryk M. Broder "Reaktions-Arena"

NICHT DIE OFFIZIELLE HOMEPAGE VON Henryk M. BRODER

Das meint der Leser... über Henryk M. Broder

Kurzbericht einer Prozessbeobachterin
Verhandlung Broder/Arendt am 6.11.2007 in Berlin

„Das Recht zu beleidigen“, zitiert Herrenreiter Henryk M. Broder den britischen Darsteller des Mr. Bean, sei „sehr viel wichtiger, als das Recht, nicht beleidigt zu werden“. Ein Recht, das Henryk Modes Broder  für sich selbst in Anspruch nimmt, ohne es anderen  zuzugestehen!

Erhard Arendt hat künstlerisch mit Hilfe einer Textlink- und Bildcollage ein zweites, Gesicht des Herrn Broder präsentiert.  Aus vielen kleinen Einzelbildern (Kleinzitaten) hat er ein neues Bild entstehen lassen. Fair,  man  hat er nicht über Pöbeleien, Diffamierungen und unflätigen Sprachgebrauch des H. M. Broder geschrieben, sondern ihm nur ein Podium gegeben, sich selbst darzustellen!

Allerdings wurde Herrn Herrn Arendt in der Verhandlung deshalb  vorgeworfen, dies seien Schmähungen! Weiterhin wurde ihm vorgeworfen, er habe die Broderschen Zitate nicht in einen eigenen Kontext gestellt. Dabei hatte der Künstler erreicht, dass Herr Broder sich selbst mit seinen eigenen Worten diffamiert. Geschmäht hatte Broder, dieses wurde aufgezeigt. Was ist daran strafwürdig? Wäre ein eigener Kontext von Herrn Arendt besser vertretbar und wie müsste er verfasst werden, damit Herr Broder keinen Anstoß daran nehmen könnte und das zweite Gesicht trotzdem glaubwürdig wäre? 

Herr Broder war nicht erschienen, er ließ sich durch zwei Rechtsanwälte vertreten. Eine kleine Gruppe von Anhängern des Palästina Portals hatte wenig Verständnis für diesen Verlauf des Prozesses.

 Schon in den einführenden Worten des Richters Scholz wurde die Tendenz des Urteils erkennbar. Er sah Verletzungen durch Schmähungen des Urheberrechtes und begründete das damit, dass die Texte zusammenhanglos und die Form der Kurzzitate sprengend präsentiert wurden.

Als  Beispiel wurde die Karikatur des Hamsterrades angeführt: Broder hatte Elfriede Jellinek im Hamsterrad auf einer seiner Internetseiten karikiert. Arendt hatte daraufhin Broder ins Hamsterrad gesetzt und ins Netz gestellt, ohne einen erklärenden Kommentar zu schreiben! Frau Jellinek hatte Herrn Broder nicht verklagt, im Gegensatz zu Herrn Broder, der die Darstellung seiner Person in diesem Zusammenhang als Beleidigung ansieht!



Warum E. Arendt mündlich geladen wurde, ist nicht erkennbar. Seine Einwände wurden nicht berücksichtigt.

Seine künstlerischen Collagen und Textzusammenstellungen konnte er nur im Ansatz erklären. Denn die Zielrichtung schien auch den übrigen Prozessbeobachtern vorher festgelegt zu sein.

 Die Einseitigkeit der Sympathieverteilung des Richters zeigt sich auch darin, dass  Arendts  Zweifel an der  Vollständigkeit und die Fragwürdigkeit der vorgebrachten Beweismittel gegen ihn,  nicht berücksichtigt wurden.

 


Wie ich verstanden habe, verlangt Broder dass Arendt grundsätzlich keine Broderschen Zitate  mehr veröffentlicht, selbst wenn sie im gesetzlich möglichen Rahmen liegen! Dabei veröffentlicht Herr Broder auf seinen Seiten Texte anderer Autoren, übrigens auch von Herrn Arendt, ohne sich um Verletzung der Urheberrechte zu sorgen, und das straflos!


 

 Kommentar - Wer das Buch „Hurra, wir kapitulieren“ von H.M.Broder gelesen hat, wundert sich, welche in der Öffentlichkeit bekannten Persönlichkeiten, wie Gerhard Schröder, Günther Grass, Claudia Roth und viele Andere von dem Autor ungestraft diffamiert werden dürfen. Wissen sie nichts davon oder haben sie das Bild, das Broder von ihnen abgegeben hat, still schweigend anerkannt?

 Unglaublich ist jedoch, dass eine staatliche Institution wie die Bundeszentrale für Politische Bildung (www.bpb.de) solche Tendenzen fördert, indem sie ausgerechnet dieses Buch als Lizenzausgabe (Band 616) herausgibt. Wer sich dann erinnert, dass als erster Repräsentant für einen deutschen Intellektuellenkongress Broder genannt wurde, erschrickt darüber, dass für Justiz, Medien, einschließlich  Rundfunk und   Bundeszentrale für Politische Bildung, Anstand und Zuverlässigkeit in unserer Republik nichts bedeuten.

 Im Gegenteil, die hohe Schule der Diffamierung  wird von zahlreichen staatlichen Instanzen gefördert und der Öffentlichkeit, insbesondere mit Hilfe der  Schulen, als legitim,- also dem Gesetz entsprechend-, vermittelt. Armes Deutschland!


Es wäre ein Zeichen von Solidarität mit Herrn Arendt, wenn er ,in seinem Bestreben nach einem fairen Umgang miteinander,  finanziell  nicht allein gelassen würde, und die Prozessunkosten auf viele Schultern verteilt würden!

 G. N 9.11.2007


 

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